Die Domainwahl für die freien Berufe weist als Besonderheit gegenüber den Prinzipien der allgemeinen Domainwahl die Berücksichtigung des jeweiligen Standesrechts auf. Dabei geht es in erster Linie um die verkammerten freien Berufe, die als wesentliches Merkmal von der Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer geprägt sind.
Dabei fällt bei den rechtsberatenden Berufen insbesondere das Standesrecht der Notare durch seine stärkeren Beschränkungen auf. Ihnen ist z.B. die Auswahl einer Domains mit der Keywort-Kombination aus Beruf und Ort ausdrücklich untersagt.
Ähnlich ist das Berufsrecht der Heilberufe (Ärzte, Zahnärzte, Apotheker u.a.) reguliert. Auch hier sind Einschränkungen in der Domainwahl zu beachten.
Eine größere Freiheit bei der Wahl der bevorzugten Domainnamens genießen dagegen Architekten und verkammerte Ingenieure.