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	<title>Domainwahl &#187; Steuerberater</title>
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	<description>Die richtige Domain für den Freiberufler</description>
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		<title>BGH best&#228;tigt: Domainname aus &#8220;steuerberater+region&#8221; berufsrechtlich zul&#228;ssig</title>
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		<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 21:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Keywort-Kombination]]></category>
		<category><![CDATA[Standesrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberaterkammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Senat&#160;f&#252;r Steuerberater-&#160;und Steuerbevollm&#228;chtigtensachen beim Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 1. September 2010 entschieden, dass der Domainname steuerberater-suedniedersachsen.de berufsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Entscheidung vorausgegangen war die berufsrechtliche Ma&#223;nahme eines Verweisen durch die Steuerberaterkammer Niedersachsen gegen den Steuerberater, der diese Domain f&#252;r seinen Webauftritt nutzte. Die Steuerberaterkammer war der Meinung, dass die eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Senat&nbsp;f&uuml;r Steuerberater-&nbsp;und Steuerbevollm&auml;chtigtensachen beim <strong>Bundesgerichtshof </strong>hat mit dem Urteil vom 1. September 2010 entschieden, dass der Domainname <strong>steuerberater-suedniedersachsen.de</strong> berufsrechtlich nicht zu beanstanden ist.</p>
<p>Der Entscheidung vorausgegangen war die <strong>berufsrechtliche Ma&szlig;nahme</strong> eines Verweisen durch die <strong>Steuerberaterkammer</strong> Niedersachsen gegen den <strong>Steuerberater</strong>, der diese <strong>Domain</strong> f&uuml;r seinen Webauftritt nutzte. Die Steuerberaterkammer war der Meinung, dass die eine berufsrechtlich <strong>unerlaubte Werbung</strong> darstelle.</p>
<p>So unerfreulich die ganze Angelegenheit f&uuml;r den betroffenen Steuerberater war, so begr&uuml;&szlig;enswert ist doch die Entscheidung von h&ouml;chster Stelle f&uuml;r die (Fort-) Entwicklung des Domainrechts der freien Berufe. Das Urteil d&uuml;rfte sich auch bei anderen <strong>verkammerten Berufen</strong> herumsprechen und ewiggestrige Kammerbedienstete in Zukunft davon abhalten, die Mitgliedbeitr&auml;ge von Freiberuflern f&uuml;r h&ouml;chst zweifelhafte Zwecke zu vergeuden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Domainwahl der steuerberatenden Berufe (4)</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 11:10:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Bindestrich-Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Domain-Endung]]></category>
		<category><![CDATA[generische Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Umlaut-Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterleitungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Sonderfragen bei der Domain-Wahl &#160; Domain-Endung Bei der Auswahl des Domainnamens ist nicht nur &#252;ber das Schl&#252;sselwort, sondern auch &#252;ber die Domain-Endung zu entscheiden. F&#252;r Domains von WP/StB in Deutschland und in deutscher Sprache besteht in Fachkreisen weitgehend &#220;bereinstimmung darin, dass die L&#228;nderkennung &#8222;.de&#8220; bevorzugt werden sollte, da sie bei der Suchmaschinenplatzierung in Deutschland einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: justify"><font color="#000000" size="4"><strong>Sonderfragen bei der Domain-Wahl</strong></font></div>
<div style="text-align: justify"><strong>&nbsp;</strong></div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Domain-Endung</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Bei der Auswahl des Domainnamens ist nicht nur &uuml;ber das Schl&uuml;sselwort, sondern auch &uuml;ber die <strong>Domain-Endung</strong> zu entscheiden. F&uuml;r Domains von WP/StB in Deutschland und in deutscher Sprache </span><span style="font-size: 11pt">besteht in Fachkreisen weitgehend &Uuml;bereinstimmung darin, dass die L&auml;nderkennung &bdquo;.de&ldquo; bevorzugt werden sollte, da sie bei der Suchmaschinenplatzierung in Deutschland einen gewissen Bonus erh&auml;lt und zudem bei Zufallseingaben durch Type-Ins am h&auml;ufigsten verwendet wird. (F&uuml;r &Ouml;sterreich gilt nat&uuml;rlich entsprechendes f&uuml;r die L&auml;nderkennung &bdquo;.at&ldquo;).</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Die weltweit mit Abstand am h&auml;ufigsten anzutreffende TLD-Endung &bdquo;.com&ldquo; ist insbesondere dann zu pr&auml;ferieren, wenn ein internationaler Interessentenkreis mit einem englischsprachigen &bdquo;Keyword&ldquo; angesprochen werden soll.&nbsp;&nbsp; </span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Wenn dies beiden Domain-Endungen mit dem gew&uuml;nschten Schl&uuml;sselwort bereits verwendet werden, </span><span style="font-size: 11pt">stehen f&uuml;r Interessenten aus Deutschland noch mehrere andere Endungen wie z.B. .eu, .net, .info, .org oder .biz zur Auswahl, &uuml;ber deren Bevorzugung durch Suchmaschinen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Oft ist die Entscheidung auch eine Geschmacksfrage.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Umlaut-Domains</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Seit der Einf&uuml;hrung von <strong>Umlaut-Domains</strong> (IDN-Domains) im Jahre 2004 k&ouml;nnen auch Schl&uuml;sselw&ouml;rter mit Umlauten (nicht aber &bdquo;&szlig;&ldquo;) in Zusammenhang mit einer &bdquo;.de-Endung&ldquo; verwendet werden. Die meisten anderen Domain-Endungen haben inzwischen nachgezogen. </span><span style="font-size: 11pt">Dadurch stellt sich die Frage, ob z.B. die Schreibweise &bdquo;Wirtschaftspr&uuml;fer&ldquo; oder &bdquo;Wirtschaftspruefer&ldquo; vorteilhafter im Domainnamen ist.</span></div>
<p><span style="font-size: 11pt">Naturgem&auml;&szlig; ist die Schreibweise mit Umlaut (noch) weniger verbreitet, da sie erst k&uuml;rzere Zeit zul&auml;ssig ist. Sie kommt aber dem Sprachempfinden deutschsprachiger Nutzen eher entgegen, so dass bei einem auf den deutschsprachigen Raum beschr&auml;nkten Interessentenkreis nichts gegen die Registrierung einer Umlaut-Domain spricht. Wendet sich die Webseite bzw. Domain auch an das nicht deutschsprachige Ausland, so ist zu bedenken, dass dort in den meisten F&auml;llen dem Nutzer keine Tastatur mit Umlauten&nbsp;<span style="font-size: 11pt">zur Verf&uuml;gung steht und die Domain nur erschwert aufgerufen werden kann. Auch ist bei einer Umlaut-Domain nicht die gleichzeitige Nutzung als E-Mail-Adresse m&ouml;glich, da es bisher keine &bdquo;Umlaut-E-Mails&ldquo; gibt.</span></span></p>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Gro&szlig;e Suchmaschinen wie Google machen keinen Unterschied mehr wegen der Schreibweise, sondern ber&uuml;cksichtigen in den Suchergebnissen automatisch beide Varianten, sofern nicht eine der beiden Schreibweisen ausdr&uuml;cklich vom Suchenden ausgeschlossen wird.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Weiterleitungen</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Hat ein Berufsangeh&ouml;riger eine passende <strong>generische Domain</strong> gefunden, stellt sich die Frage, was mit der bisherigen Domain bzw. der gesamten Webseite geschehen soll. </span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Grunds&auml;tzlich spricht nichts gegen die Nutzung zweier oder mehrere Domains gleichzeitig. Ganz im Gegenteil kann dadurch der <strong>Werbeeffekt</strong> sogar erh&ouml;ht werden. Weitere Webseiten unter anderen Domains zu erstellen (und zu verlinken) stellen allerdings auch einen zus&auml;tzlichen Aufwand und zus&auml;tzliche Kosten dar.</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Eine L&ouml;sung bieten sog. <strong>Weiterleitungen</strong> von Domains. Diese k&ouml;nnen offen oder versteckt geschehen. </span><span style="font-size: 11pt">Werden aber mehrere Domains auf eine einzige Webseite gelenkt, besteht die Gefahr, dass von der Suchmaschine ein sog. &bdquo;duplicate content&ldquo; (doppelter Inhalt) festgestellt wird und zumindest eine Domain keine Ber&uuml;cksichtigung findet. Fr&uuml;her vermutete Bestrafungen durch die Suchmaschine sind allerdings unwahrscheinlich. Nachteile k&ouml;nnen auf jeden Fall durch eine sog. &bdquo;301-Umleitung&ldquo; vermieden werden.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Bindestrich-Domains</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Oft stellt sich auch die Frage, ob es besser ist die gleiche Domain mit oder ohne Bindestrich zu registrieren bzw. erwerben. Vom Sprachgef&uuml;hl her d&uuml;rfte der deutschsprachige Leser eher die <strong>Bindestrich-Domain</strong>, der angloamerikanische Leser aber die zusammen geschriebene Variante bevorzugen. Nicht selten beantwortet sich die Frage von selbst, da nur eine der Varianten greifbar ist.</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Suchmaschinentechnisch d&uuml;rfte die Bindestrich-Variante leichte Vorteile haben<a title="" href="#_ftn1" name="_ftnref1"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[1]</font></span></span></span></a>, da z.B. die mit Abstand verbreitetste Suchmaschine die Bindestrich-Domains als Kombination von zwei Schl&uuml;sselw&ouml;rtern behandelt und deshalb mehr Suchergebnisse ausweist als die zusammen geschriebene Variante. Mittlerweise erkennen aber viele Suchmaschinen auch die einzelnen Wortbestandteile und behandeln sie, als ob sie getrennt geschrieben werden.</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Die oft schlechtere Lesbarkeit ohne Bindestrich versucht man im Angloamerikanischen meist durch Gro&szlig;buchstaben in der Druckversion zu kompensieren<a title="" href="#_ftn2" name="_ftnref2"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[2]</font></span></span></span></a>. Suchmaschinen unterscheiden aber nicht zwischen Gro&szlig;- und Kleinschreibung in Domains.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div><br clear="all" /></p>
<hr align="left" size="1" width="33%" />
<div id="ftn1">
<div><a title="" href="#_ftnref1" name="_ftn1"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[1]</font></span></span></span></span></a> http://www.domainsmalltalk.com/2007/12/05/bindestrich-domain-als-seo-faktor/</div>
</div>
<div id="ftn2">
<div><a title="" href="#_ftnref2" name="_ftn2"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[2]</font></span></span></span></span></a> z.B. <a href="http://www.taxconsultant.com/"><font color="#0000ff">www.TaxConsultant.com</font></a> anstelle von www.tax-consultant.com</div>
</div>
</div>
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		<title>Domainwahl der steuerberatenden Berufe (3)</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 18:53:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Eyetracking-Studie]]></category>
		<category><![CDATA[Gattungsbegriffe]]></category>
		<category><![CDATA[generische Domains]]></category>
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		<description><![CDATA[Praktische Konsequenzen Wie so oft ist die Praxis auch im Falle der Domainwahl den Vorgaben durch die Rechtsprechung weit vorausgeeilt. Noch bevor der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung die Zul&#228;ssigkeit von Gattungsbegriffen als Domainnamen feststellte und sich in der Rechtsprechung die Zul&#228;ssigkeit kombinierter Domains aus Berufsbezeichnung und Ort durchsetzte, waren bereits generische Begriffe als Schl&#252;sselw&#246;rter in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Praktische Konsequenzen</h3>
<p>Wie so oft ist die Praxis auch im Falle der Domainwahl den Vorgaben durch die Rechtsprechung weit vorausgeeilt. Noch bevor der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung die Zul&auml;ssigkeit von Gattungsbegriffen als Domainnamen feststellte und sich in der Rechtsprechung die Zul&auml;ssigkeit kombinierter Domains aus Berufsbezeichnung und Ort durchsetzte, waren bereits generische Begriffe als Schl&uuml;sselw&ouml;rter in Domainnamen begehrt und schon h&auml;ufig durch Berufsangeh&ouml;rige besetzt.</p>
<p>
Unter den<strong> Gattungsbegriffen</strong> <a href="http://www.steuerrecht.de">steuerrecht.de</a>, <a href="http://www.internationales-steuerrecht.de">internationales-steuerrecht.de</a>, <a href="http://www.vorsteuerverguetung.com">vorsteuerverguetung.com</a>, <a href="http://www.bilanzerstellung.de">bilanzerstellung.de</a>, <a href="http://www.steuergestaltung.com">steuergestaltung.com</a>, <a href="http://www.wegzugsbesteuerung.com">wegzugsbesteuerung.com</a>, <a href="http://www.steuerberatung.at">steuerberatung.at</a>,&nbsp; <a href="http://www.wirtschaftspruefung.net">wirtschaftspruefung.net</a>, <a href="http://www.wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft.de">wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft.de</a> u.v.m. findet man heutzutage im Internet Berufsangeh&ouml;rige und ihre Gesellschaften.</p>
<p>
Ebenso steigender Beliebtheit erfreuen sich &ndash; auch vor dem einschl&auml;gigen Urteil des OLG Hamm &#8211; mit Ortszus&auml;tzen kombinierte Berufsbezeichnungen wie<br />
<a href="http://www.steuerberater-hamburg.de">steuerberater-hamburg.de</a>, <a href="http://www.steuerberater-bremen.com">steuerberater-bremen.com</a>, <a href="http://www.steuerberater-ingolstadt.de">steuerberater-ingolstadt.de</a>,&nbsp; <a href="http://www.steuerberatung-muenchen.de">steuerberatung-muenchen.de</a>, <a href="http://www.steuerberatung-regensburg.de">steuerberatung-regensburg.de</a> u.v.m..</p>
<p>Es stellt sich die Frage, wieso gerade <strong>generische Domains</strong> einen solchen Aufschwung erleben, w&auml;hrend das Interesse an den Standard-Domains wie <a href="http://www.steuerberater-maier.de">steuerberater-maier.de</a> oder&nbsp; <font color="#0000ff">wirtschaftspruefer-mueller.de</font> abflaut?<br />
Es ist unmittelbar einsichtig, dass jemand, der &uuml;ber eine Suchmaschine (oder gar als Type-In) &bdquo;steuerberater + maier&ldquo; sucht, den Gesuchten bereits kennt oder zumindest von ihm geh&ouml;rt hat. Neue Mandanten lassen sich mit einem solchen Domainnamen daher i.d.R. kaum akquirieren. Selbst wenn die Webseite in Design und Usability nicht zu &uuml;berbieten ist, eine Werbeeffekt im Sinne von <strong>Mandantenakquisition</strong> ist damit kaum zu erzielen.</p>
<p>
Hat der potentielle Mandant dagegen ein Problem, das durch einen <strong>generischen Begriff</strong> beschrieben werden kann, z.B.&nbsp; mit der Vorsteuerverg&uuml;tung im Ausland und gibt diesen Gattungsbegriff in eine Suchmaschine ein &ndash; im g&uuml;nstigsten Falle sogar als Type-In in den Browser -, so sind die Chancen gro&szlig;, auf einen spezialisierten Berater zu sto&szlig;en, der dieses <strong>Schl&uuml;sselwort</strong> als Domain verwendet . <br />
Sicherlich ist der <strong>Domainname</strong> nur ein Faktor, der in die Platzierung bei den Suchmaschinen einflie&szlig;t, aber daf&uuml;r ein sehr wichtiger. Beherzigt der <strong>Wirtschaftspr&uuml;fer/Steuerberater</strong> die &uuml;blichen Ratschl&auml;ge der <strong>Suchmaschinen-Optimierung</strong>&nbsp; (SEO= Search Engine Optimization) bei der Erstellung seiner Webseite, so d&uuml;rfte ein vorderer Rang in der Ergebnisliste so gut wie sicher sein.<br />
Wie wichtig eine vordere Platzierung in den <strong>Suchmaschinen</strong> ist, zeigt die sog. <strong>Eyetracking-Studie</strong> zur Aufmerksamkeitsverteilung auf Google-Suchergebnisseiten , die vom &bdquo;Bundesverband der digitalen Wirtschaft&ldquo; erst k&uuml;rzlich vorgestellt wurde . Danach nimmt die Aufmerksamkeit des Suchers schon auf der ersten Ergebnisseite von oben nach unten ab. Eine Platzierung von 1 bis 3 in der Ergebnisliste sollte durch entsprechende<strong> SEO-Ma&szlig;nahmen</strong> unbedingt angestrebt werden, um einen optimalen Marketingeffekt zu erzielen.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus minimieren <strong>generische Begriffe</strong> &ndash; etwa im Vergleich zu Fantasiebezeichnungen &#8211; m&ouml;gliche rechtliche Konflikte durch das <strong>Namens- und Markenrecht</strong> sowie in eingeschr&auml;nktem Umfang auch durch das <strong>Wettbewerbsrecht</strong>.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Domainwahl der steuerberatenden Berufe (2)</title>
		<link>http://domain-wahl.com/steuerberater/domainwahl-der-steuerberatenden-berufe-2?utm_source=rss&#038;utm_medium=rss&#038;utm_campaign=domainwahl-der-steuerberatenden-berufe-2</link>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:22:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[generische Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Wirtschaftsprüfer]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtliche Beschr&#228;nkungen der freien Domainwahl &#160; F&#252;r WP/StB spielt das Namensrecht in der Praxis keine gro&#223;e Rolle, obwohl noch immer die meisten Berufsangeh&#246;rigen die wenig werbewirksame Kombination aus Berufsbezeichnung und Nachnamen&#160;als Domain f&#252;r ihre Webseiten verwenden. Ein solcher Domainname dient allenfalls als Platzhalter im&#160;Internet und ist f&#252;r die Akquisition von neuen Mandanten kaum geeignet. Es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 align="left">Rechtliche Beschr&auml;nkungen der freien Domainwahl</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="3">F&uuml;r WP/StB spielt das <strong>Namensrecht </strong>in der Praxis keine gro&szlig;e Rolle, obwohl noch immer die meisten </font><font size="3">Berufsangeh&ouml;rigen die wenig<strong> werbewirksame</strong> Kombination aus <strong>Berufsbezeichnung</strong> und Nachnamen&nbsp;</font><font size="3">als Domain f&uuml;r ihre Webseiten verwenden. Ein solcher <strong>Domainname</strong> dient allenfalls als Platzhalter im&nbsp;</font><font size="3">Internet und ist f&uuml;r die Akquisition von neuen Mandanten kaum geeignet. Es ist unmittelbar&nbsp;</font><font size="3">einleuchtend, dass z.B. eine Domain wie <font color="#0000ff">steuerberater-m&uuml;ller.de</font>&nbsp;</font><font size="3">gem&auml;&szlig; &sect; 12 BGB nur von einem&nbsp;</font><font size="3">Berufsangeh&ouml;rigen mit dem entsprechenden Nachnamen genutzt&nbsp;</font><font size="3">werden kann. Aber wer k&auml;me schon&nbsp;</font><font size="3">auf die Idee, einen fremden Nachnamen f&uuml;r die eigene Kanzlei zu&nbsp;</font><font size="3">verwenden, wo doch schon der&nbsp;</font><font size="3">Nachname als Domain an sich wenig werbewirksam ist und nichts &uuml;ber&nbsp;</font><font size="3">die berufliche T&auml;tigkeit aussagt?&nbsp;</font><font size="3">Bei gleichem Nachnamen gilt wiederum das <strong>Priorit&auml;tsprinzip</strong>, d.h. wer&nbsp;</font><font size="3">den <strong>Domainnamen</strong> zuerst&nbsp;</font><font size="3">registriert, kann die gleichnamigen Mitbewerber von dessen Nutzung&nbsp;</font><font size="3">ausschlie&szlig;en.&nbsp;</font><font size="3">Bei <strong>Firmenbezeichnungen</strong> (etwa f&uuml;r StB- bzw. WP-Gesellschaften) ergibt sich schon handelsrechtlich</font><font size="3">eine Beschr&auml;nkung durch die Praxis der Handelsregister, so dass auch hier &Uuml;berschneidungen sehr&nbsp;</font><font size="3">selten sein d&uuml;rften. </font></p>
<p><font size="3">F&uuml;r Teile einer <strong>Firmenbezeichnung</strong> kann auch ein markenrechtlicher Schutz als&nbsp;</font><font size="3">Unternehmenskennzeichen bestehen (&sect; 5 Abs. 2 Markengesetz). Dies d&uuml;rfte vor allem f&uuml;r die&nbsp;</font><font size="3">Buchstabenkombinationen der &ldquo;Big-Four&rdquo;-Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften gelten.</font></p>
<p><font size="3"><font size="3"><font size="3"><strong>Markenrechtliche</strong> Aspekte </font></font><font size="3"><font size="3">spielen f&uuml;r die <strong>steuerberatenden Berufe</strong> eher eine untergeordnete Rolle, da eingetragene Marken bei den Steuerberatern naturgem&auml;&szlig; selten sind. Immerhin hat eine der Big-Four-Gesellschaften erfolgreich ein &Uuml;bertragungsverfahren bei der WIPO f&uuml;r die Domainnamen </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">pwcespana.co</font></font></font><font size="3"><font size="3">m und </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">pwcglobal.net </font></font></font><font size="3"><font size="3">angestrengt, um Trittbrettfahrer von der unerlaubten Nutzung Ihres (Marken-) Namens abzuhalten</font></font><font size="3"><font size="3">.</font></font></font></p>
<p><font size="3">Derzeit nicht empfehlenswert w&auml;re die z.B. auch die Nutzung einer Domain, wie z.B. SteuerberaterVZ (StB-VZ o.&auml;.), da die Inhaber der Domain &ldquo;StudiVZ&rdquo; gegen jegliche Nutzung des Zusatzes &ldquo;VZ&rdquo; -bisher erfolgreich &#8211; vorgehen</font>.&nbsp;<font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">Dem Verfasser entzieht sich allerdings die Logik, mit welcher eine <font size="3"><font size="3">Gesellschaft einen derart allgemeinen Begriff aus zwei Buchstaben <strong>markenrechtlich </strong>f&uuml;r sich beanspruchen kann. Doch ist das letzte Wort in dieser rechtlichen Auseinandersetzung noch nicht gesprochen.</font></font></font></font></font></p>
<p><font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial"><font size="3"><font size="3">Wesentlich h&auml;ufiger wurde von den <strong>freien Berufen</strong> das <strong>Wettbewerbsrecht</strong> </font></font><font size="3"><font size="3">bem&uuml;ht, um gegen unliebsame Konkurrenz vorzugehen. Insbesondere die <strong>Rechtsanw&auml;lte</strong> &#8211; man k&ouml;nnte meinen von Berufs wegen &#8211; haben sich Jahre lang heftige Auseinandersetzungen um <strong>Domainnamen</strong> geliefert, die angeblich oder tats&auml;chlich zu <strong>Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen</strong> f&uuml;hrten. Da die rechtliche Lage in diesen F&auml;llen weitgehend mit derjemigen der WP/StB vergleichbar ist, soll an dieser Stelle n&auml;her darauf eingegangen werden: W&auml;hrend das OLG Celle 2001 die Domain </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">anwalt-hannover.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">und das OLG M&uuml;nchen 2002 die Domain </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">rechtsanwaelte-dachau.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">noch f&uuml;r wettbewerbswidrig gem&auml;&szlig; &sect; 5 UWG hielten, bahnte sich mit dem Grundsatzurteil des <strong>BGH </strong>aus dem Jahre 2001 zu der Domain </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">mitwohnzentrale.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">, in welchem dieser keine <strong>wettbewerbswidrige </strong>Nutzung dieser Domain feststellte, eine Wende bei der Nutzung <strong>generischer Domains</strong> (Gattungsbegriffe) an. <font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">Das OLG Hamm selbst, das 2003 noch die <strong>Wettbewerbswidrigkeit</strong> der Domain </font></font></font></font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">tauchschule-dortmund.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">festgestellt hatte, machte mit dem </font></font>Urteil vom 19.06.2008<font size="1"><font size="1"> </font></font>eine Kehrtwende, in dem es die Domain <font color="#0000ff"><font color="#0000ff">anwaltskanzei-ort.de </font></font>als durchaus zul&auml;ssig und nicht unlauter i.S. des &sect; 3 UWG befand. Eine <strong>wettbewerbswidrige</strong> Spitzenstellungwerbung an dem betreffenden Ort sei darin nicht zu erkennen.</font></font></font></p>
<p><font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">Im <strong>Standesrecht</strong>&nbsp;der <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Wirtschaftspr&uuml;fer</strong> k&ouml;nnten sich aus dem &sect; 8 des Steuerberatungsgesetzes i.V. mit den Bestimmungen der Berufsordnung der Bundes-Steuerberaterkammer bzw. des &sect; 52 der Wirtschaftspr&uuml;ferordnung, welche zur sachlichen Werbung verpflichten, evtl. weitere Beschr&auml;nkungen bei der <strong>Domainwahl</strong> ergeben. Unlauter w&auml;re die Werbung mit einer Domain, die auf eine Alleinstellung des Berufsangeh&ouml;rigen hinweist, z.B. <font color="#0000ff"><font color="#0000ff">top-steuerberater.de </font></font>oder <font color="#0000ff"><font color="#0000ff">bester-steuerberater.de</font></font></font><font face="Times New Roman"><font face="Arial">. Spezielle</font> <font face="Arial">Aussagen zur Domainwahl macht das Berufsrecht aber nicht.</font></font></font></font></p>
<p align="left"><font size="3" face="Arial">Der Versuch der Rechtsanwaltskammer, Berufsangeh&ouml;rigen die Verwendung der Domain <font color="#0000ff">rechtsanwaelte-notar.de</font> wegen angeblichen Versto&szlig;es gegen das Berufsrechts zu versagen,scheiterte vor dem BGH (<font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">BGH-Urteil vom 25. November 2002</font>).</font></font></font></p>
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		<title>Domainwahl der steuerberatenden Berufe (1)</title>
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		<pubDate>Tue, 18 May 2010 09:17:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
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		<description><![CDATA[Einf&#252;hrung  Nachdem die langj&#228;hrige Ungewissheit &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit von Werbung der steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe im Internet weitgehend beseitigt ist, gilt es mit offenen Augen und aus praktischer Sicht, die M&#246;glichkeiten des Internets auch f&#252;r diese Berufsgruppe ins Auge zu fassen. Ein wichtiges Marketinginstrument stellt dabei die Wahl des Domainnamens (auch als Internet-Adresse bezeichnet) dar. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong><em>Einf&#252;hrung</em></strong></p>
<p><strong><em> </em></strong>Nachdem die langj&#228;hrige Ungewissheit &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit von Werbung der <strong>steuer- und wirtschaftsberatenden Berufe</strong> im Internet weitgehend beseitigt ist, gilt es mit offenen Augen und aus praktischer Sicht, die M&#246;glichkeiten des Internets auch f&#252;r diese Berufsgruppe ins Auge zu fassen.</p>
<p>Ein wichtiges <strong>Marketinginstrument</strong> stellt dabei die Wahl des Domainnamens (auch als Internet-Adresse bezeichnet) dar. W&#228;hrend bei den Rechtsanw&#228;lten bis in die j&#252;ngste Vergangenheit heftige gerichtliche Auseinandersetzungen um Domainnamen gef&#252;hrt wurden, blieb es bei den <strong>Steuerberatern</strong> und <strong>Wirtschaftspr&#252;fern</strong> weitgehend ruhig.</p>
<p>Die Wahl des <strong>Domainnamen</strong>s wird deshalb immer wichtiger f&#252;r die <strong>steuerberatenden Berufe</strong>, da inzwischen t&#228;glich Tausende von Anfragen dazu &#252;ber die Suchmaschinen im Internet gestellt bzw. durch <strong>Type-Ins</strong> (Direkteingabe des Domainnamens in den Browser) get&#228;tigt werden. Allein die Anfragen &#252;ber die Suchmaschine „Google&#8221; (Deutschland) betragen f&#252;r das <strong>Schl&#252;sselwort (Key)</strong> „Steuerberater“ bei weitgehender Einstellung monatlich durchschnittlich 1.000.000. Nach „Steuerberatung“ wird noch 135.000 Mal monatlich gesucht. Auch die Key-Kombinationen „Steuerberater + Ort“ weisen mit monatlichen <strong>Suchanfragen</strong> von 18.100 f&#252;r „Steuerberater + Hamburg“ bzw.  22.200 f&#252;r „Steuerberater + Berlin“ und „Steuerberater + M&#252;nchen“ 14.800 noch einen Umfang auf, der ein Massengesch&#228;ft erahnen l&#228;sst.</p>
<p>Bei der noch aussagekr&#228;ftigeren &#8220;exakten&#8221;  Einstellung ergeben sich f&#252;r [Steuerberater] 110.000, f&#252;r [Steuerberatung] immerhin noch 9.900 <strong>Suchanfragen</strong>. Bei gleicher Einstellung weist das Google-Keyword-Tool f&#252;r das Kombinations-Keyword [Steuerberater + Berlin] 5.400, f&#252;r [Steuerberater + Hamburg] und [Steuerberater + M&#252;nchen] monatlich jeweils 3.600 <strong>Suchanfragen</strong> auf.  </p>
<p>Durch die &#252;brigen Suchmaschinen und zus&#228;tzliche „Type-Ins“ erh&#246;ht sich das Nachfragepotential noch einmal nicht unwesentlich. Angesichts dieser Zahlen ist es einleuchtend, dass die Auswahl des <strong>Domainnamens</strong> stark an Bedeutung gewonnen hat. Die fr&#252;her im Berufsstand &#252;bliche „Mund-zu-Mund-Werbung“ ger&#228;t immer mehr ins Hintertreffen.</p>
<p>Obwohl bei der <strong>Domain-Wahl</strong> im Allgemeinen das <strong>Priorit&#228;tsprinzip</strong> (first come, first served) gilt, sind dabei die rechtlichen Beschr&#228;nkungen durch das <strong>Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht</strong> , die f&#252;r alle Wirtschaftssubjekte gleicherma&#223;en gelten, sowie die spezifischen standesrechtlichen Regelungen f&#252;r<strong> Wirtschaftspr&#252;fer</strong> und <strong>Steuerberate</strong>r unbedingt zu beachten, wenn man von unliebsamen &#220;berraschungen verschont bleiben will.</p>
<p>Auffallend bei den <strong>rechtlichen Rahmenbedingungen</strong> ist dabei ein sehr restriktive Tendenz der Rechtsprechung von den Anf&#228;ngen des Internets Ende der Neunziger Jahre bis zu den Anfangsjahren dieses Jahrtausends, obwohl sich die Gesetzeslage kaum ver&#228;ndert hat.</p>
<p>Insbesondere in Deutschland wurde der Schutzgedanke f&#252;r erworbene Rechtspositionen, sei es durch Namen, Marken oder Wettbewerbspositionen stark betont. Die oft ausufernde <strong>Abmahnpraxis</strong> und die regional recht unterschiedliche Rechtsprechung taten ein &#220;briges, um im Domainrecht eine st&#246;rende Unsicherheit zu schaffen. Zum einen wurde diese Unsicherheit in den letzten Jahren durch die Rechtsprechung abgebaut, zum anderen wurden durch die praktische Bed&#252;rfnisse bei der <strong>Domainwahl</strong> von den <strong>Berufsangeh&#246;rigen</strong> einfach tausendfach Fakten geschaffen, die mehr oder weniger unumst&#246;&#223;lich geworden sind.</p>
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