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	<title>Domainwahl</title>
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	<description>Die richtige Domain für den Freiberufler</description>
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		<title>Domainwahl f&#252;r Nischenseiten</title>
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		<pubDate>Sat, 03 Mar 2012 09:25:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Keyword-Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Nische]]></category>
		<category><![CDATA[Nischenseiten]]></category>

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		<description><![CDATA[Lehrreiche Beispiele aus der Praxis f&#252;r eine &#8211; mehr der weniger &#8211; gelungene Domainwahl liefert der derzeitige Wettbewerb &#34;Nischenseiten Challenge&#34; zwischen Peer Wandinger und Sebastian Czypionka. Im Nischenseiten Challenge Hauptquartier kann man zusammengefasst die Fortschritte im Wettbewerb um die beste Nischenseite verfolgen. Dabei haben die meisten Teilnehmer auch ihre Wahl der passenden Domain begr&#252;ndet und [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lehrreiche Beispiele aus der Praxis f&uuml;r eine &#8211; mehr der weniger &#8211; gelungene <strong>Domainwahl</strong> liefert der derzeitige Wettbewerb &quot;Nischenseiten Challenge&quot; zwischen Peer Wandinger und Sebastian Czypionka.</p>
<p>Im <strong><a href="http://www.selbstaendig-im-netz.de/nischenseiten-challenge-hauptquartier/">Nischenseiten Challenge Hauptquartier</a></strong> kann man zusammengefasst die Fortschritte im Wettbewerb um die beste Nischenseite verfolgen. Dabei haben die meisten Teilnehmer auch ihre Wahl der <strong>passenden Domain</strong> begr&uuml;ndet und erl&auml;utert. Da es bei betreffenden&nbsp;Nischenseiten um die optimale Monetarisierung geht, ist nicht in allen Punkten ein Vergleich mit der Domainwahl der freien Berufe m&ouml;glich. Die Grundprinzipien der Domainwahl sind aber identisch, so dass die &Uuml;berlegungen der Teilnehmer durchaus auch allgemein interessant sind.</p>
<p>Auf jeden Fall l&auml;sst sich jetzt schon sagen, dass Keyword-Domains nach wie vor eine wichtige Rolle spielen.</p>
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		<title>Domainwahl der &#220;bersetzer und Dolmetscher</title>
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		<pubDate>Sun, 30 Jan 2011 22:29:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Sprachmittler]]></category>
		<category><![CDATA[BDÜ]]></category>
		<category><![CDATA[Dolmetscher]]></category>
		<category><![CDATA[generische Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Suchanfragen]]></category>
		<category><![CDATA[Übersetzer]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Frage nach der Auswahl des passenden Domainnamens stellt sich insbesondere bei Existenzgr&#252;ndern unter den &#220;bersetzern und Dolmetschern, da heutzutage die meisten selbst&#228;ndigen Sprachmittler bereits &#252;ber einen Internetauftritt verf&#252;gen. Da es sich nicht um verkammerte Berufe handelt, deren Berufsrecht der &#220;berwachung durch die jewelige Kammer und Berufsgerichtsbarkeit unterliegt, ist die Domainwahl&#160;naturgem&#228;&#223; weniger reguliert und unterliegt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Frage nach der Auswahl des passenden <strong>Domainnamens </strong>stellt sich insbesondere bei Existenzgr&uuml;ndern unter den <strong>&Uuml;bersetzern</strong> und <strong>Dolmetschern</strong>, da heutzutage die meisten selbst&auml;ndigen Sprachmittler bereits &uuml;ber einen Internetauftritt verf&uuml;gen.</p>
<p>Da es sich nicht um verkammerte Berufe handelt, deren <strong>Berufsrecht</strong> der &Uuml;berwachung durch die jewelige Kammer und Berufsgerichtsbarkeit unterliegt, ist die Domainwahl&nbsp;naturgem&auml;&szlig; weniger reguliert und unterliegt vor allem dem allgemenen Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht. Auch freiwillige Mitgliedschaften -&nbsp;wie z.B. beim BD&Uuml; &#8211; &auml;ndern daran wenig. So gibt es in der Berufs- und Ehrenordnung des BD&Uuml; keinerlei Regelung, die sich konkret auf die <strong>Domainwahl </strong>bezieht.</p>
<p>Die wirtschaftliche Bedeutung des <strong>Online-Marketing</strong> f&uuml;r<strong> &Uuml;bersetzer</strong> und <strong>Dolmetscher</strong> ist heutzutage nicht hoch genug einzusch&auml;tzen, da es sich um eine webaffine T&auml;tigkeit handelt, deren Anbieter insbesondere im Internet gesucht werden. Der Begriff &quot;&Uuml;bersetzer&quot; (exakt) wird laut Google-Keyword-Tool immerhin 2.240.000 Mal im Monat gesucht. F&uuml;r den &quot;Dolmetscher&quot; gibt es immerhin noch monatlich 12.100 (global) bzw. 9.900 (lokal)&nbsp;<strong>Suchanfragen</strong> (bei exakter Einstellung in Google Deutschland).</p>
<p>Insbesondere die<strong> lokalen Suchanfragen</strong> gewinnen &uuml;ber <strong>Google Places</strong> immer mehr an Bedeutung, seit die Suchergebnisse aus <strong>Google Places</strong> vor kurzem in die organischen Ergebnisse integriert wurden. Da die Google-Places-Registrierung und -Nutzung kostenfrei ist, ist es ohne gro&szlig;en Aufwand m&ouml;glich, insbesondere in kleineren St&auml;dten auf der ersten Seite der Google-Ergebnisse (SERPS) zu ranken und&nbsp;sich damit&nbsp;viel anderweitige Marketingma&szlig;nahmen zu ersparen.</p>
<p>Naturgem&auml;&szlig; bieten sich insbesondere f&uuml;r einzelne<strong> freiberufliche &Uuml;bersetzer</strong> gerade die lokal gef&auml;rbten Domains wie &quot;&Uuml;bersetzer-M&uuml;nchen&quot; oder &quot;&Uuml;bersetzer-Berlin&quot;&nbsp;- in allen m&ouml;glichen Schreibvarianten und g&auml;ngigen Domainendungen&nbsp;- an, da sie zumindest in Gro&szlig;st&auml;dten noch ein werbewirksames Suchvolmen aufweisen.</p>
<p>Doch verzeichnen laut <strong>Google-Keyword-Tool</strong>&nbsp; Domainnamen aus Keyword-Kombinationen, welche die Sprache einschlie&szlig;en&nbsp;wie z.B. &quot;&Uuml;bersetzungen spanisch&quot; weitaus mehr Suchanfragen als die Kombination mit der Ortsbezeichnung. W&auml;hrend es &quot;&Uuml;bersetzer M&uuml;nchen&quot; gerade einmal auf 1.000 Suchanfragen pro Monat bringt, gl&auml;nzt &quot;&Uuml;bersetzer spanisch&quot; immerhin mit 3.600 monatlichen<strong> Suchanfragen</strong>.</p>
<p>Generell sind <strong>generische Domains</strong> aus Berufsbezeichnung und/oder Ort bzw. Sprache Domainnamen aus Fantasiebezeichnungen vorzuziehen, da sie sich mit weniger Aufwand f&uuml;r die Suchmaschinen optimieren lassen und au&szlig;erdem weniger Abmahngefahr beinhalten, da generische Begriffe in der Regel nicht als <strong>Marke</strong> registrierbar sind. Insbesondere Fantasiebezeichnungen, die Bestandteile wie &quot;lingua&quot;, &quot;translations&quot; etc. enthalten, sind eher abmahngef&auml;hrdet, da dazu international viele <strong>Marken</strong> und Bildmarken registriert sind.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>BGH best&#228;tigt: Domainname aus &#8220;steuerberater+region&#8221; berufsrechtlich zul&#228;ssig</title>
		<link>http://domain-wahl.com/steuerberater/bgh-bestaetigt-domainname-aus-steuerberaterregion-berufsrechtlich-zulaessig</link>
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		<pubDate>Thu, 11 Nov 2010 21:02:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[BGH]]></category>
		<category><![CDATA[Keywort-Kombination]]></category>
		<category><![CDATA[Standesrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberaterkammer]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Senat&#160;f&#252;r Steuerberater-&#160;und Steuerbevollm&#228;chtigtensachen beim Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil vom 1. September 2010 entschieden, dass der Domainname steuerberater-suedniedersachsen.de berufsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Der Entscheidung vorausgegangen war die berufsrechtliche Ma&#223;nahme eines Verweisen durch die Steuerberaterkammer Niedersachsen gegen den Steuerberater, der diese Domain f&#252;r seinen Webauftritt nutzte. Die Steuerberaterkammer war der Meinung, dass die eine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Senat&nbsp;f&uuml;r Steuerberater-&nbsp;und Steuerbevollm&auml;chtigtensachen beim <strong>Bundesgerichtshof </strong>hat mit dem Urteil vom 1. September 2010 entschieden, dass der Domainname <strong>steuerberater-suedniedersachsen.de</strong> berufsrechtlich nicht zu beanstanden ist.</p>
<p>Der Entscheidung vorausgegangen war die <strong>berufsrechtliche Ma&szlig;nahme</strong> eines Verweisen durch die <strong>Steuerberaterkammer</strong> Niedersachsen gegen den <strong>Steuerberater</strong>, der diese <strong>Domain</strong> f&uuml;r seinen Webauftritt nutzte. Die Steuerberaterkammer war der Meinung, dass die eine berufsrechtlich <strong>unerlaubte Werbung</strong> darstelle.</p>
<p>So unerfreulich die ganze Angelegenheit f&uuml;r den betroffenen Steuerberater war, so begr&uuml;&szlig;enswert ist doch die Entscheidung von h&ouml;chster Stelle f&uuml;r die (Fort-) Entwicklung des Domainrechts der freien Berufe. Das Urteil d&uuml;rfte sich auch bei anderen <strong>verkammerten Berufen</strong> herumsprechen und ewiggestrige Kammerbedienstete in Zukunft davon abhalten, die Mitgliedbeitr&auml;ge von Freiberuflern f&uuml;r h&ouml;chst zweifelhafte Zwecke zu vergeuden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
]]></content:encoded>
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		<item>
		<title>Domainwahl der &#196;rzte</title>
		<link>http://domain-wahl.com/aerzte/domainwahl-der-aerzte</link>
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		<pubDate>Wed, 11 Aug 2010 17:34:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MM</dc:creator>
				<category><![CDATA[Ärzte]]></category>
		<category><![CDATA[Ärztekammer]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsordnung]]></category>
		<category><![CDATA[Sachlichkeitsgebot]]></category>
		<category><![CDATA[Standesrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[W&#228;hrend bei anderen freien Berufen die berufsrechtlichen Fragen bei der Domainwahl weitgehend gekl&#228;rt sind, herrscht in der &#196;rzteschaft weiterhin eine relative Ungewissheit in dieser Frage. Zwar gilt f&#252;r &#196;rzte &#8211; ebenso wie f&#252;r andere freie Berufe &#8211; hinsichtlich der Werbung das Sachlichkeitsgebot&#160;und das Verbot der Irref&#252;hrung, doch wird deren Ausgestaltung offensichtlich enger gesehen als beispielweise [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>W&auml;hrend bei anderen <strong>freien Berufen</strong> die<strong> berufsrechtlichen</strong> Fragen bei der <strong>Domainwahl</strong> weitgehend gekl&auml;rt sind, herrscht in der &Auml;rzteschaft weiterhin eine relative Ungewissheit in dieser Frage.</p>
<p>Zwar gilt f&uuml;r <strong>&Auml;rzte</strong> &#8211; ebenso wie f&uuml;r andere freie Berufe &#8211; hinsichtlich der <strong>Werbung</strong> das <strong>Sachlichkeitsgebot</strong>&nbsp;und das Verbot der Irref&uuml;hrung, doch wird deren Ausgestaltung offensichtlich enger gesehen als beispielweise bei <strong>Rechtsanw&auml;lten</strong> und <strong>Steuerberatern</strong>. So schreibt die Landes&auml;rztekammer Brandenburg auf Ihrer <a href="http://www.laekb.de/10arzt/60Arztrecht/10Online_Recht/05Homepage.html"><strong>Webseite</strong></a><strong>&nbsp;</strong>ohne weitere Erl&auml;uterung:&quot;Deswegen ist die Wahl von Namenszus&auml;tzen wie radiologiehamburg.de oder gyn&auml;kologie-dortmund.de, die eine regionale Alleinstellungsangabe beinhalten, unzul&auml;ssig.&quot;</p>
<p>Hier stellt sich die Frage, ob sich die <strong>&Auml;rztekammer</strong> noch immer an dem &quot;Tauchschule-Dortmund&quot;-Urteil des OLG Hamm aus dem Jahre 2003 orientiert, da die ge&auml;nderte Rechtsprechung des selben Gerichts aus dem Jahre 2008 noch nicht soweit vorgedrungen ist, oder ob die <strong>&Auml;rzteschaft</strong> weiterhin mit Hinweis auf das <strong>Standesrecht</strong> geg&auml;ngelt werden soll.</p>
<p>Bei der Abstimmung in der Praxis hat es indes einen eindeutigen Sieger in diesem Duell gegeben: Fast alle Domainnamen aus &quot;<strong>Berufsbezeichnung + Ort</strong>&quot; sind in deutschen Gro&szlig;st&auml;dten belegt und werden von <strong>&Auml;rzten </strong>f&uuml;r ihr <strong>Praxis-Homepage</strong> genutzt. De-facto kann auch die <strong>&Auml;rztekammmer </strong>die Zeit nicht mehr zur&uuml;ckdrehen, denn dann m&uuml;sste sie mit Hunderten von <strong>standesrechtlichen</strong> Ma&szlig;nahmen gegen die eigenen Mitglieder vorgehen. Unter dem Gleichheitsaspekt sollte eine liberalere Handhabung inzwischen in allen deutschen Bundesl&auml;ndern eher wahrscheinlich sein.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Domainwahl der steuerberatenden Berufe (4)</title>
		<link>http://domain-wahl.com/steuerberater/domainwahl-der-steuerberatenden-berufe-4</link>
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		<pubDate>Thu, 01 Jul 2010 11:10:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Bindestrich-Domain]]></category>
		<category><![CDATA[Domain-Endung]]></category>
		<category><![CDATA[generische Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Umlaut-Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Weiterleitungen]]></category>

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		<description><![CDATA[Sonderfragen bei der Domain-Wahl &#160; Domain-Endung Bei der Auswahl des Domainnamens ist nicht nur &#252;ber das Schl&#252;sselwort, sondern auch &#252;ber die Domain-Endung zu entscheiden. F&#252;r Domains von WP/StB in Deutschland und in deutscher Sprache besteht in Fachkreisen weitgehend &#220;bereinstimmung darin, dass die L&#228;nderkennung &#8222;.de&#8220; bevorzugt werden sollte, da sie bei der Suchmaschinenplatzierung in Deutschland einen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div style="text-align: justify"><font color="#000000" size="4"><strong>Sonderfragen bei der Domain-Wahl</strong></font></div>
<div style="text-align: justify"><strong>&nbsp;</strong></div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Domain-Endung</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Bei der Auswahl des Domainnamens ist nicht nur &uuml;ber das Schl&uuml;sselwort, sondern auch &uuml;ber die <strong>Domain-Endung</strong> zu entscheiden. F&uuml;r Domains von WP/StB in Deutschland und in deutscher Sprache </span><span style="font-size: 11pt">besteht in Fachkreisen weitgehend &Uuml;bereinstimmung darin, dass die L&auml;nderkennung &bdquo;.de&ldquo; bevorzugt werden sollte, da sie bei der Suchmaschinenplatzierung in Deutschland einen gewissen Bonus erh&auml;lt und zudem bei Zufallseingaben durch Type-Ins am h&auml;ufigsten verwendet wird. (F&uuml;r &Ouml;sterreich gilt nat&uuml;rlich entsprechendes f&uuml;r die L&auml;nderkennung &bdquo;.at&ldquo;).</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Die weltweit mit Abstand am h&auml;ufigsten anzutreffende TLD-Endung &bdquo;.com&ldquo; ist insbesondere dann zu pr&auml;ferieren, wenn ein internationaler Interessentenkreis mit einem englischsprachigen &bdquo;Keyword&ldquo; angesprochen werden soll.&nbsp;&nbsp; </span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Wenn dies beiden Domain-Endungen mit dem gew&uuml;nschten Schl&uuml;sselwort bereits verwendet werden, </span><span style="font-size: 11pt">stehen f&uuml;r Interessenten aus Deutschland noch mehrere andere Endungen wie z.B. .eu, .net, .info, .org oder .biz zur Auswahl, &uuml;ber deren Bevorzugung durch Suchmaschinen unterschiedliche Auffassungen bestehen. Oft ist die Entscheidung auch eine Geschmacksfrage.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Umlaut-Domains</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Seit der Einf&uuml;hrung von <strong>Umlaut-Domains</strong> (IDN-Domains) im Jahre 2004 k&ouml;nnen auch Schl&uuml;sselw&ouml;rter mit Umlauten (nicht aber &bdquo;&szlig;&ldquo;) in Zusammenhang mit einer &bdquo;.de-Endung&ldquo; verwendet werden. Die meisten anderen Domain-Endungen haben inzwischen nachgezogen. </span><span style="font-size: 11pt">Dadurch stellt sich die Frage, ob z.B. die Schreibweise &bdquo;Wirtschaftspr&uuml;fer&ldquo; oder &bdquo;Wirtschaftspruefer&ldquo; vorteilhafter im Domainnamen ist.</span></div>
<p><span style="font-size: 11pt">Naturgem&auml;&szlig; ist die Schreibweise mit Umlaut (noch) weniger verbreitet, da sie erst k&uuml;rzere Zeit zul&auml;ssig ist. Sie kommt aber dem Sprachempfinden deutschsprachiger Nutzen eher entgegen, so dass bei einem auf den deutschsprachigen Raum beschr&auml;nkten Interessentenkreis nichts gegen die Registrierung einer Umlaut-Domain spricht. Wendet sich die Webseite bzw. Domain auch an das nicht deutschsprachige Ausland, so ist zu bedenken, dass dort in den meisten F&auml;llen dem Nutzer keine Tastatur mit Umlauten&nbsp;<span style="font-size: 11pt">zur Verf&uuml;gung steht und die Domain nur erschwert aufgerufen werden kann. Auch ist bei einer Umlaut-Domain nicht die gleichzeitige Nutzung als E-Mail-Adresse m&ouml;glich, da es bisher keine &bdquo;Umlaut-E-Mails&ldquo; gibt.</span></span></p>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Gro&szlig;e Suchmaschinen wie Google machen keinen Unterschied mehr wegen der Schreibweise, sondern ber&uuml;cksichtigen in den Suchergebnissen automatisch beide Varianten, sofern nicht eine der beiden Schreibweisen ausdr&uuml;cklich vom Suchenden ausgeschlossen wird.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Weiterleitungen</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Hat ein Berufsangeh&ouml;riger eine passende <strong>generische Domain</strong> gefunden, stellt sich die Frage, was mit der bisherigen Domain bzw. der gesamten Webseite geschehen soll. </span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Grunds&auml;tzlich spricht nichts gegen die Nutzung zweier oder mehrere Domains gleichzeitig. Ganz im Gegenteil kann dadurch der <strong>Werbeeffekt</strong> sogar erh&ouml;ht werden. Weitere Webseiten unter anderen Domains zu erstellen (und zu verlinken) stellen allerdings auch einen zus&auml;tzlichen Aufwand und zus&auml;tzliche Kosten dar.</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Eine L&ouml;sung bieten sog. <strong>Weiterleitungen</strong> von Domains. Diese k&ouml;nnen offen oder versteckt geschehen. </span><span style="font-size: 11pt">Werden aber mehrere Domains auf eine einzige Webseite gelenkt, besteht die Gefahr, dass von der Suchmaschine ein sog. &bdquo;duplicate content&ldquo; (doppelter Inhalt) festgestellt wird und zumindest eine Domain keine Ber&uuml;cksichtigung findet. Fr&uuml;her vermutete Bestrafungen durch die Suchmaschine sind allerdings unwahrscheinlich. Nachteile k&ouml;nnen auf jeden Fall durch eine sog. &bdquo;301-Umleitung&ldquo; vermieden werden.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><strong><span style="font-size: 11pt">Bindestrich-Domains</span></strong></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Oft stellt sich auch die Frage, ob es besser ist die gleiche Domain mit oder ohne Bindestrich zu registrieren bzw. erwerben. Vom Sprachgef&uuml;hl her d&uuml;rfte der deutschsprachige Leser eher die <strong>Bindestrich-Domain</strong>, der angloamerikanische Leser aber die zusammen geschriebene Variante bevorzugen. Nicht selten beantwortet sich die Frage von selbst, da nur eine der Varianten greifbar ist.</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Suchmaschinentechnisch d&uuml;rfte die Bindestrich-Variante leichte Vorteile haben<a title="" href="#_ftn1" name="_ftnref1"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[1]</font></span></span></span></a>, da z.B. die mit Abstand verbreitetste Suchmaschine die Bindestrich-Domains als Kombination von zwei Schl&uuml;sselw&ouml;rtern behandelt und deshalb mehr Suchergebnisse ausweist als die zusammen geschriebene Variante. Mittlerweise erkennen aber viele Suchmaschinen auch die einzelnen Wortbestandteile und behandeln sie, als ob sie getrennt geschrieben werden.</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Die oft schlechtere Lesbarkeit ohne Bindestrich versucht man im Angloamerikanischen meist durch Gro&szlig;buchstaben in der Druckversion zu kompensieren<a title="" href="#_ftn2" name="_ftnref2"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[2]</font></span></span></span></a>. Suchmaschinen unterscheiden aber nicht zwischen Gro&szlig;- und Kleinschreibung in Domains.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div><br clear="all" /></p>
<hr align="left" size="1" width="33%" />
<div id="ftn1">
<div><a title="" href="#_ftnref1" name="_ftn1"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[1]</font></span></span></span></span></a> http://www.domainsmalltalk.com/2007/12/05/bindestrich-domain-als-seo-faktor/</div>
</div>
<div id="ftn2">
<div><a title="" href="#_ftnref2" name="_ftn2"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[2]</font></span></span></span></span></a> z.B. <a href="http://www.taxconsultant.com/"><font color="#0000ff">www.TaxConsultant.com</font></a> anstelle von www.tax-consultant.com</div>
</div>
</div>
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		</item>
		<item>
		<title>Domainwahl der rechtsberatenden Berufe (2)</title>
		<link>http://domain-wahl.com/rechtsanwaelte/domainwahl-der-rechtsberatenden-berufe-2</link>
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		<pubDate>Fri, 18 Jun 2010 01:13:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Domainauswal]]></category>
		<category><![CDATA[generische Domains]]></category>
		<category><![CDATA[Namensrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Prioritätsprinzip]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsberatende Berufe]]></category>
		<category><![CDATA[Standesrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Werbung]]></category>
		<category><![CDATA[Wettbewerbsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[Rechtliche Beschr&#228;nkungen der Domainwahl Grunds&#228;tzlich gilt bei der Domainauswahl das Priorit&#228;tsprinzip (first come, first served). &#160;Dabei sind aber auch die Besonderheiten des Namens-, Marken-, Wettbewerbs- und Berufsrechts zu beachten. Namens- und Markenrecht spielen f&#252;r die Domainwahl der Rechtsanw&#228;lte in der Praxis aber kaum eine Rolle und sollen deswegen hier beiseite gelassen werden. Was sich in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Rechtliche Beschr&auml;nkungen der Domainwahl</span></h2>
<div style="text-align: justify">
<p><span style="font-size: 11pt">Grunds&auml;tzlich gilt bei der <strong>Domainauswahl</strong> das Priorit&auml;tsprinzip (<strong>first come, first serve</strong>d). &nbsp;Dabei sind aber auch die Besonderheiten des Namens-, Marken-, Wettbewerbs- und Berufsrechts zu beachten. </span><span style="font-size: 11pt">Namens- und Markenrecht spielen f&uuml;r die Domainwahl der Rechtsanw&auml;lte in der Praxis aber kaum eine Rolle und sollen deswegen hier beiseite gelassen werden.</span></p>
<p><span style="font-size: 11pt"><span style="font-size: 11pt">Was sich in der anwaltlichen Praxis aus werbetechnischen &Uuml;berlegungen l&auml;ngst durchgesetzt hatte<a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftn1" name="_ftnref1"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[1]</font></span></span></span></a>, n&auml;mlich das Hinzuf&uuml;gen des Ortnamens zur Berufsbezeichnung, wurde schlie&szlig;lich auch durch die Rechtsprechung im letzten Jahr abgesegnet.. Das OLG Hamm revidierte eine fr&uuml;here Entscheidung und billigte einen in der Praxis l&auml;ngst etablierten Trend mit dem Urteil vom 1</span><span style="font-size: 11pt">9.06.2008<a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftn2" name="_ftnref2"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[2]</font></span></span></span></a>, in dem es die Domainbezeichnung<a href="http://www.anwaltskanzlei-ort.de/"><font color="#0000ff"> anwaltskanzlei-ort.de</font></a> als durchaus zul&auml;ssig und </span><span style="font-size: 11pt">nicht unlauter</span><span style="font-size: 11pt"> i.S. des &sect; 3 UWG befand. Auch eine <strong>wettbewerbswidrige Spitzenstellungswerbung</strong> an dem betreffenden Ort sei darin nicht zu erkennen.</span></span></p>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Wie sehr sich die Rechtsprechung in den letzten Jahren ge&auml;ndert hat zeigt auch der Fall der Domainbezeichnung <font color="#0000ff">rechtsanwaelte-dachau.de</font>. Das OLG M&uuml;nchen<a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftn3" name="_ftnref3"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[3]</font></span></span></span></a> befand diese Bezeichnung noch in der Entscheidung vom 18. April 2002 &ldquo;wegen eines Versto&szlig;es gegen &sect;&sect; 1, 3 UWG als unzul&auml;ssig, da der Eindruck erweckt werde, &nbsp;einen Zugang zu allen oder den meisten Rechtsanw&auml;lten in Dachau zu erm&ouml;glichen&rdquo;. Dabei hatte der gleiche Senat des OLG M&uuml;nchen am Urteil vom 10.5.2001<a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftn4" name="_ftnref4"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[4]</font></span></span></span></a> im Falle einer Partnerschaft von <strong>Rechtsanw&auml;lten</strong> in Kempten entschieden, dass die Domainbezeichnung &ldquo;rechtsanwalt-kempten.de&rdquo; zul&auml;ssig sei (nachdem das LG Kempten sowohl die Bezeichnungen &ldquo;<font color="#0000ff">rechtsanwalt-kempten.de</font>&rdquo; als auch &ldquo;<font color="#0000ff">rechtsanwaelte-kempten.de</font>&rdquo; als unzul&auml;ssig befunden hatte. &nbsp;Warum der Singular f&uuml;r eine Mehrzahl von Rechtsanw&auml;lten zul&auml;ssig sein sollte, der Plural dagegen nicht, wird das OLG M&uuml;nchen wohl nicht mehr erkl&auml;ren m&uuml;ssen, denn die <strong>Rechtsanw&auml;lte</strong> haben in der Zwischenzeit ganz einfach Fakten geschaffen: Die Mehrheit der Domainnamen &ldquo;rechtsanwaelte-stadt.de&rdquo; sind f&uuml;r fast alle gr&ouml;&szlig;eren St&auml;dte Deutschland inzwischen in H&auml;nden von lokalen Anwaltskanzleien, so z.B. auch die Domainbezeichnung &ldquo;<font color="#0000ff">rechtsanwaelte-muenchen.de</font>&rdquo;. Und der Domainname &ldquo;<font color="#0000ff">rechtsanwaelte-kempten.de</font>&rdquo; wird inzwischen auf die Domain &ldquo;rechtsanwalt-kempten.de&rdquo; umgeleitet und geh&ouml;rt &ndash; m.E. zurecht &#8211; derselben Partnerschaft von Rechtsanw&auml;lten, die 2001 noch mit der Singular-Version &ldquo;rechtsanwalt-kempten.de&rdquo; vorlieb nehmen musste. &nbsp;</span></div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Im Nachhinein kann man dem Kollegen RA Daniel Dingeldey mit seinem Kommentar vom 13.8.2002<a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftn5" name="_ftnref5"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[5]</font></span></span></span></a> nur Beifall und Bewunderung zollen, wie weitsichtig und antizipierend er damals die Lage bereits eingesch&auml;tzt hat. Und dabei hat er sich lediglich auf die bahnbrechende Entscheidung des BGH vom 17.05.2001<a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftn6" name="_ftnref6"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[6]</font></span></span></span></a> zu <strong>generischen Domains</strong> (Gattungsbegriffen) berufen, als dieser die generische Domain &ldquo;<font color="#0000ff">mitwohnzentrale.de</font>&rdquo; f&uuml;r nicht wettbewerbswidrig hielt und dabei Gattungsbegriffe im Allgemeinen f&uuml;r zul&auml;ssig erkl&auml;rte. Damit holte der BHG nur nach, was im dem weiter entwickelten Domainwesen im angloamerikanischen Rechtsbereich l&auml;ngst g&auml;ngige Praxis war. </span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><span style="font-size: 11pt">Das <strong>Standesrecht</strong> der Rechtsanw&auml;lte (Berufsordnung) enth&auml;lt keine speziellen Anforderungen zur <strong>Domainwahl.</strong>&nbsp;In </span><span style="font-size: 11pt">&sect; 6 BORA zur <strong>Werbung </strong>wird lediglich festgestellt, dass der <strong>Rechtsanwalt</strong> &uuml;ber seine Dienstleistung und Person nur sachlich und berufsbezigen informieren darf und er nicht daran mitwirken darf, dass Dritte f&uuml;r ihn Werbung betreiben, die ihm selbst verboten ist.</span></div>
<div style="text-align: justify">&nbsp;</div>
<div style="text-align: justify"><em><span style="font-size: 11pt">Fazit</span></em></div>
<p><strong><span style="font-size: 11pt">Generische Domains</span></strong><span style="font-size: 11pt"> sind auch f&uuml;r Rechtsanw&auml;lte in der Zwischenzeit das Ma&szlig; aller Dinge bei der Domainwahl geworden. Niemand sucht per Suchmaschine einen &ldquo;Rechtsanwalt Meier&rdquo;, wenn er ihn nicht bereits kennt. Dagegen werden h&auml;ufig <strong>generische Begriffe</strong>, wie z.B. Rechtsanwalt, Anwalt, Anwaltskanzlei kombiniert mit einem bestimmten Ort gesucht. Auch andere <strong>Gattungsbegriffe</strong>, wie <span style="font-size: 11pt">Rechtsberatung, Bankrecht, Markenrecht u.a. sowie offizielle und umgangsprachliche Fachbezeichnungen, wie Fachanwalt f&uuml;r Erbrecht, Fachanwalt f&uuml;r Arbeitsrecht, E-Anwalt oder Strafverteidiger f&uuml;hren immer &ouml;fter zu Webauftritten von Anwaltskanzleien und k&ouml;nnen von potenziellen Mandanten leicht gefunden werden. Das Internet ist f&uuml;r die <strong>Mandantenakquisition</strong> nicht mehr wegzudenken</span></span></p>
<div><br clear="all" /></p>
<hr align="left" size="1" width="33%" />
<div id="ftn1">
<div><a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftnref1" name="_ftn1"><span style="font-size: 11pt"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[1]</font></span></span></span></span></a><span style="font-size: 11pt">Alle Domain-Kombinationen aus Berufbezeichnung und Ort waren f&uuml;r alle gr&ouml;&szlig;ere St&auml;dte&nbsp;seit Jahren l&auml;ngst vergeben und teilweise auch schon f&uuml;r den Webauftritt von Anw&auml;lten genutzt</span></div>
</div>
<div id="ftn2">
<div><a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftnref2" name="_ftn2"><span style="font-size: 11pt"><span><span><span style="font-size: 11pt"><font color="#0000ff">[2]</font></span></span></span></span></a><span style="font-size: 11pt"> http://www.aufrecht.de/index.php?id=5826</span></div>
</div>
<div id="ftn3">
<div><a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftnref3" name="_ftn3"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[3]</font></span></span></span></span></a> <span style="color: black; font-size: 10pt"><font size="3">OLG M&uuml;nchen, Urteil vom 18.4.2002 Az.: 29 U 1573/02</font></span></div>
</div>
<div id="ftn4">
<div><a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftnref4" name="_ftn4"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[4]</font></span></span></span></span></a> <span style="color: black; font-size: 10pt"><font size="3">OLG M&uuml;nchen, Urteil vom 10.5.2001 Az.: 29 U 1594/01</font></span></div>
</div>
<div id="ftn5">
<div><a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftnref5" name="_ftn5"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[5]</font></span></span></span></span></a> <span style="font-size: 8pt"><a href="http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2002/dom-wars-episode-1-die-dunkle-bedrohung-id95.html"><font color="#0000ff">http://www.domain-recht.de/magazin/domain-news-2002/dom-wars-episode-1-die-dunkle-bedrohung-id95.html</font></a></span></div>
<div>&nbsp;<a class="FCK__AnchorC" title="" href="#_ftnref4" name="_ftn4"><span><span><span><span style="font-size: 12pt"><font color="#0000ff">[6]</font></span></span></span></span></a> <strong><font size="5"><span style="font-size: 11pt; font-weight: normal">BGH, Urteil vom 17.05.2001 I ZR 216/99</span></font></strong></div>
</div>
<div id="ftn6">
<div>&nbsp;</div>
</div>
</div>
</div>
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		<title>Domainwahl der steuerberatenden Berufe (3)</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Jun 2010 18:53:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
		<category><![CDATA[Eyetracking-Studie]]></category>
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		<category><![CDATA[generische Domains]]></category>
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		<category><![CDATA[Schlüsselwort]]></category>
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		<description><![CDATA[Praktische Konsequenzen Wie so oft ist die Praxis auch im Falle der Domainwahl den Vorgaben durch die Rechtsprechung weit vorausgeeilt. Noch bevor der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung die Zul&#228;ssigkeit von Gattungsbegriffen als Domainnamen feststellte und sich in der Rechtsprechung die Zul&#228;ssigkeit kombinierter Domains aus Berufsbezeichnung und Ort durchsetzte, waren bereits generische Begriffe als Schl&#252;sselw&#246;rter in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h3>Praktische Konsequenzen</h3>
<p>Wie so oft ist die Praxis auch im Falle der Domainwahl den Vorgaben durch die Rechtsprechung weit vorausgeeilt. Noch bevor der Bundesgerichtshof in seiner Grundsatzentscheidung die Zul&auml;ssigkeit von Gattungsbegriffen als Domainnamen feststellte und sich in der Rechtsprechung die Zul&auml;ssigkeit kombinierter Domains aus Berufsbezeichnung und Ort durchsetzte, waren bereits generische Begriffe als Schl&uuml;sselw&ouml;rter in Domainnamen begehrt und schon h&auml;ufig durch Berufsangeh&ouml;rige besetzt.</p>
<p>
Unter den<strong> Gattungsbegriffen</strong> <a href="http://www.steuerrecht.de">steuerrecht.de</a>, <a href="http://www.internationales-steuerrecht.de">internationales-steuerrecht.de</a>, <a href="http://www.vorsteuerverguetung.com">vorsteuerverguetung.com</a>, <a href="http://www.bilanzerstellung.de">bilanzerstellung.de</a>, <a href="http://www.steuergestaltung.com">steuergestaltung.com</a>, <a href="http://www.wegzugsbesteuerung.com">wegzugsbesteuerung.com</a>, <a href="http://www.steuerberatung.at">steuerberatung.at</a>,&nbsp; <a href="http://www.wirtschaftspruefung.net">wirtschaftspruefung.net</a>, <a href="http://www.wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft.de">wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaft.de</a> u.v.m. findet man heutzutage im Internet Berufsangeh&ouml;rige und ihre Gesellschaften.</p>
<p>
Ebenso steigender Beliebtheit erfreuen sich &ndash; auch vor dem einschl&auml;gigen Urteil des OLG Hamm &#8211; mit Ortszus&auml;tzen kombinierte Berufsbezeichnungen wie<br />
<a href="http://www.steuerberater-hamburg.de">steuerberater-hamburg.de</a>, <a href="http://www.steuerberater-bremen.com">steuerberater-bremen.com</a>, <a href="http://www.steuerberater-ingolstadt.de">steuerberater-ingolstadt.de</a>,&nbsp; <a href="http://www.steuerberatung-muenchen.de">steuerberatung-muenchen.de</a>, <a href="http://www.steuerberatung-regensburg.de">steuerberatung-regensburg.de</a> u.v.m..</p>
<p>Es stellt sich die Frage, wieso gerade <strong>generische Domains</strong> einen solchen Aufschwung erleben, w&auml;hrend das Interesse an den Standard-Domains wie <a href="http://www.steuerberater-maier.de">steuerberater-maier.de</a> oder&nbsp; <font color="#0000ff">wirtschaftspruefer-mueller.de</font> abflaut?<br />
Es ist unmittelbar einsichtig, dass jemand, der &uuml;ber eine Suchmaschine (oder gar als Type-In) &bdquo;steuerberater + maier&ldquo; sucht, den Gesuchten bereits kennt oder zumindest von ihm geh&ouml;rt hat. Neue Mandanten lassen sich mit einem solchen Domainnamen daher i.d.R. kaum akquirieren. Selbst wenn die Webseite in Design und Usability nicht zu &uuml;berbieten ist, eine Werbeeffekt im Sinne von <strong>Mandantenakquisition</strong> ist damit kaum zu erzielen.</p>
<p>
Hat der potentielle Mandant dagegen ein Problem, das durch einen <strong>generischen Begriff</strong> beschrieben werden kann, z.B.&nbsp; mit der Vorsteuerverg&uuml;tung im Ausland und gibt diesen Gattungsbegriff in eine Suchmaschine ein &ndash; im g&uuml;nstigsten Falle sogar als Type-In in den Browser -, so sind die Chancen gro&szlig;, auf einen spezialisierten Berater zu sto&szlig;en, der dieses <strong>Schl&uuml;sselwort</strong> als Domain verwendet . <br />
Sicherlich ist der <strong>Domainname</strong> nur ein Faktor, der in die Platzierung bei den Suchmaschinen einflie&szlig;t, aber daf&uuml;r ein sehr wichtiger. Beherzigt der <strong>Wirtschaftspr&uuml;fer/Steuerberater</strong> die &uuml;blichen Ratschl&auml;ge der <strong>Suchmaschinen-Optimierung</strong>&nbsp; (SEO= Search Engine Optimization) bei der Erstellung seiner Webseite, so d&uuml;rfte ein vorderer Rang in der Ergebnisliste so gut wie sicher sein.<br />
Wie wichtig eine vordere Platzierung in den <strong>Suchmaschinen</strong> ist, zeigt die sog. <strong>Eyetracking-Studie</strong> zur Aufmerksamkeitsverteilung auf Google-Suchergebnisseiten , die vom &bdquo;Bundesverband der digitalen Wirtschaft&ldquo; erst k&uuml;rzlich vorgestellt wurde . Danach nimmt die Aufmerksamkeit des Suchers schon auf der ersten Ergebnisseite von oben nach unten ab. Eine Platzierung von 1 bis 3 in der Ergebnisliste sollte durch entsprechende<strong> SEO-Ma&szlig;nahmen</strong> unbedingt angestrebt werden, um einen optimalen Marketingeffekt zu erzielen.</p>
<p>Dar&uuml;ber hinaus minimieren <strong>generische Begriffe</strong> &ndash; etwa im Vergleich zu Fantasiebezeichnungen &#8211; m&ouml;gliche rechtliche Konflikte durch das <strong>Namens- und Markenrecht</strong> sowie in eingeschr&auml;nktem Umfang auch durch das <strong>Wettbewerbsrecht</strong>.</p>
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		<title>Domainwahl der steuerberatenden Berufe (2)</title>
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		<pubDate>Sat, 29 May 2010 07:22:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Steuerberater]]></category>
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		<description><![CDATA[Rechtliche Beschr&#228;nkungen der freien Domainwahl &#160; F&#252;r WP/StB spielt das Namensrecht in der Praxis keine gro&#223;e Rolle, obwohl noch immer die meisten Berufsangeh&#246;rigen die wenig werbewirksame Kombination aus Berufsbezeichnung und Nachnamen&#160;als Domain f&#252;r ihre Webseiten verwenden. Ein solcher Domainname dient allenfalls als Platzhalter im&#160;Internet und ist f&#252;r die Akquisition von neuen Mandanten kaum geeignet. Es [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<h2 align="left">Rechtliche Beschr&auml;nkungen der freien Domainwahl</h2>
<p>&nbsp;</p>
<p><font size="3">F&uuml;r WP/StB spielt das <strong>Namensrecht </strong>in der Praxis keine gro&szlig;e Rolle, obwohl noch immer die meisten </font><font size="3">Berufsangeh&ouml;rigen die wenig<strong> werbewirksame</strong> Kombination aus <strong>Berufsbezeichnung</strong> und Nachnamen&nbsp;</font><font size="3">als Domain f&uuml;r ihre Webseiten verwenden. Ein solcher <strong>Domainname</strong> dient allenfalls als Platzhalter im&nbsp;</font><font size="3">Internet und ist f&uuml;r die Akquisition von neuen Mandanten kaum geeignet. Es ist unmittelbar&nbsp;</font><font size="3">einleuchtend, dass z.B. eine Domain wie <font color="#0000ff">steuerberater-m&uuml;ller.de</font>&nbsp;</font><font size="3">gem&auml;&szlig; &sect; 12 BGB nur von einem&nbsp;</font><font size="3">Berufsangeh&ouml;rigen mit dem entsprechenden Nachnamen genutzt&nbsp;</font><font size="3">werden kann. Aber wer k&auml;me schon&nbsp;</font><font size="3">auf die Idee, einen fremden Nachnamen f&uuml;r die eigene Kanzlei zu&nbsp;</font><font size="3">verwenden, wo doch schon der&nbsp;</font><font size="3">Nachname als Domain an sich wenig werbewirksam ist und nichts &uuml;ber&nbsp;</font><font size="3">die berufliche T&auml;tigkeit aussagt?&nbsp;</font><font size="3">Bei gleichem Nachnamen gilt wiederum das <strong>Priorit&auml;tsprinzip</strong>, d.h. wer&nbsp;</font><font size="3">den <strong>Domainnamen</strong> zuerst&nbsp;</font><font size="3">registriert, kann die gleichnamigen Mitbewerber von dessen Nutzung&nbsp;</font><font size="3">ausschlie&szlig;en.&nbsp;</font><font size="3">Bei <strong>Firmenbezeichnungen</strong> (etwa f&uuml;r StB- bzw. WP-Gesellschaften) ergibt sich schon handelsrechtlich</font><font size="3">eine Beschr&auml;nkung durch die Praxis der Handelsregister, so dass auch hier &Uuml;berschneidungen sehr&nbsp;</font><font size="3">selten sein d&uuml;rften. </font></p>
<p><font size="3">F&uuml;r Teile einer <strong>Firmenbezeichnung</strong> kann auch ein markenrechtlicher Schutz als&nbsp;</font><font size="3">Unternehmenskennzeichen bestehen (&sect; 5 Abs. 2 Markengesetz). Dies d&uuml;rfte vor allem f&uuml;r die&nbsp;</font><font size="3">Buchstabenkombinationen der &ldquo;Big-Four&rdquo;-Wirtschaftspr&uuml;fungsgesellschaften gelten.</font></p>
<p><font size="3"><font size="3"><font size="3"><strong>Markenrechtliche</strong> Aspekte </font></font><font size="3"><font size="3">spielen f&uuml;r die <strong>steuerberatenden Berufe</strong> eher eine untergeordnete Rolle, da eingetragene Marken bei den Steuerberatern naturgem&auml;&szlig; selten sind. Immerhin hat eine der Big-Four-Gesellschaften erfolgreich ein &Uuml;bertragungsverfahren bei der WIPO f&uuml;r die Domainnamen </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">pwcespana.co</font></font></font><font size="3"><font size="3">m und </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">pwcglobal.net </font></font></font><font size="3"><font size="3">angestrengt, um Trittbrettfahrer von der unerlaubten Nutzung Ihres (Marken-) Namens abzuhalten</font></font><font size="3"><font size="3">.</font></font></font></p>
<p><font size="3">Derzeit nicht empfehlenswert w&auml;re die z.B. auch die Nutzung einer Domain, wie z.B. SteuerberaterVZ (StB-VZ o.&auml;.), da die Inhaber der Domain &ldquo;StudiVZ&rdquo; gegen jegliche Nutzung des Zusatzes &ldquo;VZ&rdquo; -bisher erfolgreich &#8211; vorgehen</font>.&nbsp;<font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">Dem Verfasser entzieht sich allerdings die Logik, mit welcher eine <font size="3"><font size="3">Gesellschaft einen derart allgemeinen Begriff aus zwei Buchstaben <strong>markenrechtlich </strong>f&uuml;r sich beanspruchen kann. Doch ist das letzte Wort in dieser rechtlichen Auseinandersetzung noch nicht gesprochen.</font></font></font></font></font></p>
<p><font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial"><font size="3"><font size="3">Wesentlich h&auml;ufiger wurde von den <strong>freien Berufen</strong> das <strong>Wettbewerbsrecht</strong> </font></font><font size="3"><font size="3">bem&uuml;ht, um gegen unliebsame Konkurrenz vorzugehen. Insbesondere die <strong>Rechtsanw&auml;lte</strong> &#8211; man k&ouml;nnte meinen von Berufs wegen &#8211; haben sich Jahre lang heftige Auseinandersetzungen um <strong>Domainnamen</strong> geliefert, die angeblich oder tats&auml;chlich zu <strong>Wettbewerbsbeschr&auml;nkungen</strong> f&uuml;hrten. Da die rechtliche Lage in diesen F&auml;llen weitgehend mit derjemigen der WP/StB vergleichbar ist, soll an dieser Stelle n&auml;her darauf eingegangen werden: W&auml;hrend das OLG Celle 2001 die Domain </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">anwalt-hannover.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">und das OLG M&uuml;nchen 2002 die Domain </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">rechtsanwaelte-dachau.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">noch f&uuml;r wettbewerbswidrig gem&auml;&szlig; &sect; 5 UWG hielten, bahnte sich mit dem Grundsatzurteil des <strong>BGH </strong>aus dem Jahre 2001 zu der Domain </font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">mitwohnzentrale.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">, in welchem dieser keine <strong>wettbewerbswidrige </strong>Nutzung dieser Domain feststellte, eine Wende bei der Nutzung <strong>generischer Domains</strong> (Gattungsbegriffe) an. <font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">Das OLG Hamm selbst, das 2003 noch die <strong>Wettbewerbswidrigkeit</strong> der Domain </font></font></font></font></font><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3"><font color="#0000ff" size="3">tauchschule-dortmund.de </font></font></font><font size="3"><font size="3">festgestellt hatte, machte mit dem </font></font>Urteil vom 19.06.2008<font size="1"><font size="1"> </font></font>eine Kehrtwende, in dem es die Domain <font color="#0000ff"><font color="#0000ff">anwaltskanzei-ort.de </font></font>als durchaus zul&auml;ssig und nicht unlauter i.S. des &sect; 3 UWG befand. Eine <strong>wettbewerbswidrige</strong> Spitzenstellungwerbung an dem betreffenden Ort sei darin nicht zu erkennen.</font></font></font></p>
<p><font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">Im <strong>Standesrecht</strong>&nbsp;der <strong>Steuerberater</strong> und <strong>Wirtschaftspr&uuml;fer</strong> k&ouml;nnten sich aus dem &sect; 8 des Steuerberatungsgesetzes i.V. mit den Bestimmungen der Berufsordnung der Bundes-Steuerberaterkammer bzw. des &sect; 52 der Wirtschaftspr&uuml;ferordnung, welche zur sachlichen Werbung verpflichten, evtl. weitere Beschr&auml;nkungen bei der <strong>Domainwahl</strong> ergeben. Unlauter w&auml;re die Werbung mit einer Domain, die auf eine Alleinstellung des Berufsangeh&ouml;rigen hinweist, z.B. <font color="#0000ff"><font color="#0000ff">top-steuerberater.de </font></font>oder <font color="#0000ff"><font color="#0000ff">bester-steuerberater.de</font></font></font><font face="Times New Roman"><font face="Arial">. Spezielle</font> <font face="Arial">Aussagen zur Domainwahl macht das Berufsrecht aber nicht.</font></font></font></font></p>
<p align="left"><font size="3" face="Arial">Der Versuch der Rechtsanwaltskammer, Berufsangeh&ouml;rigen die Verwendung der Domain <font color="#0000ff">rechtsanwaelte-notar.de</font> wegen angeblichen Versto&szlig;es gegen das Berufsrechts zu versagen,scheiterte vor dem BGH (<font size="3" face="Times New Roman"><font size="3" face="Times New Roman"><font face="Arial">BGH-Urteil vom 25. November 2002</font>).</font></font></font></p>
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		<title>Domainwahl der freien Berufe</title>
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		<pubDate>Sun, 23 May 2010 22:53:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>MV</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Apotheker]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Freiberufler]]></category>
		<category><![CDATA[Ingenieure]]></category>
		<category><![CDATA[Kammer]]></category>
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		<category><![CDATA[Standesrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wahl der Domain]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Domainwahl f&#252;r die freien Berufe weist als  Besonderheit gegen&#252;ber den Prinzipien der allgemeinen Domainwahl die Ber&#252;cksichtigung des jeweiligen Standesrechts auf. Dabei geht es in erster Linie um die verkammerten freien Berufe, die als wesentliches Merkmal von der Pflichtmitgliedschaft in einer Berufskammer gepr&#228;gt sind. Dabei f&#228;llt bei den rechtsberatenden Berufen insbesondere das Standesrecht der Notare [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>Domainwahl</strong> f&#252;r die <strong>freien Berufe</strong> weist als  Besonderheit gegen&#252;ber den Prinzipien der allgemeinen Domainwahl die Ber&#252;cksichtigung des jeweiligen <strong>Standesrechts</strong> auf. Dabei geht es in erster Linie um die verkammerten freien Berufe, die als wesentliches Merkmal von der Pflichtmitgliedschaft in einer<strong> Berufskammer</strong> gepr&#228;gt sind.</p>
<p>Dabei f&#228;llt bei den<strong> rechtsberatenden Berufen</strong> insbesondere das <strong>Standesrecht</strong> der <strong>Notare</strong> durch seine st&#228;rkeren Beschr&#228;nkungen auf. Ihnen ist z.B. die Auswahl einer Domains mit der Keywort-Kombination aus Beruf und Ort ausdr&#252;cklich untersagt.</p>
<p>&#196;hnlich ist das <strong>Berufsrecht</strong> der Heilberufe (&#196;rzte, Zahn&#228;rzte, Apotheker u.a.) reguliert. Auch hier sind Einschr&#228;nkungen in der Domainwahl  zu beachten.</p>
<p>Eine gr&#246;&#223;ere Freiheit bei der Wahl der bevorzugten Domainnamens genie&#223;en dagegen Architekten und verkammerte Ingenieure.</p>
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		<title>Domainwahl der rechtsberatenden Berufe (1)</title>
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		<pubDate>Wed, 19 May 2010 11:56:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Reinhold Kuffer</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[Berufsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Keyword]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsberatende Berufe]]></category>
		<category><![CDATA[SEO]]></category>
		<category><![CDATA[Suchmaschinenoptimierung]]></category>
		<category><![CDATA[Suchvolumen]]></category>

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		<description><![CDATA[Die rechtsberatenden Berufe - insbesondere die Rechtsanw&#228;lte &#8211; haben ma&#223;geblich dazu beigetragen, das Berufsrecht der (verkammerten) freien Berufe hinsichtlich der Domainwahl weiter zu entwickeln. Zum einen Teil wurden vor allem wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen unter den Berufsangeh&#246;rigen selbst, zum anderen Teil auch mit der Berufsaufsicht (Kammern) gef&#252;hrt. Schlie&#223;lich haben die Berufsangeh&#246;rigen durch die Praxis der Domainwahl, die [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die <strong>rechtsberatenden Berufe </strong>- insbesondere die <strong>Rechtsanw&#228;lte</strong> &#8211; haben ma&#223;geblich dazu beigetragen, das <strong>Berufsrecht</strong> der (verkammerten) freien Berufe hinsichtlich der <strong>Domainwahl</strong> weiter zu entwickeln. Zum einen Teil wurden vor allem <strong>wettbewerbsrechtliche</strong> Auseinandersetzungen unter den Berufsangeh&#246;rigen selbst, zum anderen Teil auch mit der Berufsaufsicht (Kammern) gef&#252;hrt.</p>
<p>Schlie&#223;lich haben die Berufsangeh&#246;rigen durch die Praxis der <strong>Domainwahl,</strong> die oft <strong>berufsrechtliche</strong> und wettbewerbsrechtliche Bedenken bewusst hinter Marketing-&#220;berlegungen stellte, oft auch Standards gesetzt, die faktisch Recht nach dem Gleichheitsprinzip geschaffen haben.</p>
<p> <strong><em>Domainwahl und Suchmaschien-Optimierung</em></strong></p>
<p><strong><em> </em></strong>Es besteht in Kreisen von Domainern und  &#8211; mit Einschr&#228;nkungen – auch von <strong>Suchmaschinenoptimierer</strong> (SEO-Experten) weitgehend Konsens,dass die <strong>Wahl des Domainnamens</strong> ein wichtiges Element bei der SUMA-Optimierung einer Webseite darstellt. Ist im Domainnamen bereits das <strong>Schl&#252;sselwort (Keyword)</strong> enthalten, unter welchem die Webseite in den Suchmaschinen gefunden werden soll, so stellt dies einen (von mehrerennotwendigen) Pluspunkten auf dem Weg zu einem guten SUMA-Ranking dar. Nat&#252;rlich lassen sich auch Domainnamen, die ein solches <strong>Keyword</strong> nicht enthalten, dahingehend optimieren, doch ist der Weg dorthin einfach beschwerlicher. Insoweit ist die Domainwahl als erster Schritt f&#252;r die weitere SUMA-Optimierung wegweisend.</p>
<p>Wie wichtig die eigene Position im SUMA-Ranking f&#252;r <strong>Rechtsanw&#228;lte</strong> ist, sei anhand der Suchanfragen allein bei der wichtigsten Suchmaschine (GOOGLE) veranschaulicht:</p>
<p><strong>GOOGLE-Treffer (D):</strong></p>
<p>Rechtsanwalt    5.140.000</p>
<p>Rechtsanw&#228;lte  4.230.000</p>
<p><strong>Monatliche Suchanfragen nach<br />
</strong><strong>Google-Keyword-Tool</strong> (D):  </p>
<p>Rechtsanwalt                        1.830.000 [74.000]</p>
<p>Rechtsanw&#228;lte                         550.000 [22.200]</p>
<p>Rechtsanwalt Berlin                  60.500 [5.400]</p>
<p>Die erste Zahl gibt die Anzahl der monatlichen Suchanfragen bei weitgehender Einstellung, die Zahl in eckiger Klammer die exakten Suchanfragen an.</p>
<p>An diesen Zahlen l&#228;sst sich erkennen, welches <strong>Mandantenpotential</strong> darin steckt, das nur durch eine vordere SUMA-Platzierung ausgesch&#246;pft werden kann. Gerade neuere Untersuchungen zeigen, dass eigentlich nur das Ranking auf der ersten Ergebnisseite einer <strong>Suchmaschine</strong> zur Aussch&#246;pfung des Mandantenpotential geeignet ist und selbst dort ist eine Platzierung auf den R&#228;ngen 1 bis 3 unbedingt empfehlenswert. Selbst durch die direkte Eingabe des Suchbegriffs in die URL (sog. <strong>Type-Ins</strong>) ist bei obigem <strong>Suchvolumen</strong> noch mit einer gewissen Nachfrage zu rechnen.</p>
<hr size="1" />
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